Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim 26.02.2024
Förderung der Kinderbetreuung
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Beratungspunkt „Förderung der Kinderbetreuung“ der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Jugendhilfeausschusses, des Ausschusses für Soziales, Jugend und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung eine überarbeitete Fassung
a) der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vertrag),
b) der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege sowie
c) der Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder vorzulegen mit dem Ziel, dass
- der Anteil der Städte und Gemeinden an dem vom Landkreis und den Städten und Gemeinden aufzubringenden Gesamtbetrag für Kinderbetreuungskosten nach o.a. Buchstaben a) und b) zumindest schrittweise auf max. 10 % abgeschmolzen wird und
- eine stärkere Förderung der Tagesmütter erfolgt.
Daher ist in die Neufassung der o.a. Vereinbarung eine Regelung aufzunehmen, die den Anteil der Städte und Gemeinden an den Personalkosten deutlich absenkt. Dazu ist eine Änderung des § 6 erforderlich.
Ferner ist die Förderung des Landkreises für die Schaffung bzw. die Erhaltung von Plätzen von Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderspielkreisen und Kinderhorten deutlich zu erhöhen. Dafür sind die in Nr. 1.4 der o. a. Grundsätze angegebenen Prozentsätze deutlich anzuheben (bisher 55 bzw. 57,5 % der zuwendungsfähigen Kosten).
Eine Sonderregelung ist für die Kommunen zu treffen, die Bedarfszuweisungen erhalten oder bei einer weiteren Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung auf die Erfüllung eigener Aufgaben fast vollständig verzichten müssten.
- Der Landkreis fordert vom Land eine deutlich höhere Förderung für die den Kommunen übertragene Aufgabe der Kinderbetreuung und eine vollständige Übernahme der erforderlichen Personalkosten für die Betreuung der Kinder, die seit dem 01.08.2018 einen Rechtsanspruch auf beitragsfreie Förderung in einer Tageseinrichtung haben.
- Der Landrat wird beauftragt, die Forderung gem. Nr. 2 dem Landtag zu übermitteln.
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